Wiederholungslehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
Lehrgangsziel ist die Erhaltung der Qualifikation und die Schaffung einer Voraussetzung für eine Verlängerung des Befähigungsscheines gem. § 20 SprengG.
Auf Anfrage und bei genügend großer Beteiligung ist die Durchführung eines Lehrgangs auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich.