Anpassungslehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
Der hier beschriebene Ausbildungsgang richtet sich an Personen, die in der Kampfmittelräumung als Hilfstruppführer eingesetzt sind und einen Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG haben, der das Tätigkeitsmerkmal Bergen nicht enthält und an Personen, die über eine Ausbildung als „Fachkundiger Munition“ im Aufgabengebiet Kampfmittelabwehr der Bundeswehr verfügen, deren letzte Aktualisierung höchstens fünf Jahre alt ist und sich zur fachtechnischen Aufsichtsperson in der Kampfmittelbeseitigung qualifizieren wollen, um einen Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG zu erhalten.
Im Lehrgangspreis ist die Unterbringung und die Vollpension enthalten!