Für den Wiederholungslehrgang, Anpassungslehrgang und Grundlehrgang, für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung, sowie für den Sonderlehrgang „Kampfmittelbeseitigung-chemische und Kampfstoffmunition“ ist es unbedingt erforderlich, dass vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung § 34 Abs 2 der 1. SprengV bei uns vorliegt.
Die Bearbeitungszeiten der Behörden, beträgt wegen der umfangreichen Prüfungen, in der Regel 8 – 10 Wochen. Bitte bedenken Sie dies!
Sollten Sie Fragen zur Ausbildung bei der Deutschen Feuerwerker Ausbildungs- und Beratungsgesellschaft mbH haben sprechen Sie uns an:
Telefon:>> 02661/ 9843413 <<
E Mail: info@dfabgmbh.de
Anerkennungsbescheid des Landesamtes RP