Informationen

Für den Wiederholungslehrgang, Anpassungslehrgang und Grundlehrgang, für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung, sowie für den Sonderlehrgang „Kampfmittelbeseitigung-chemische und Kampfstoffmunition“ ist es unbedingt erforderlich, dass vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung § 34 Abs 2 der 1. SprengV bei uns vorliegt.

Die Bearbeitungszeiten der Behörden, beträgt wegen der umfangreichen Prüfungen, in der Regel 8 – 10 Wochen. Bitte bedenken Sie dies!

Sollten Sie Fragen zur Ausbildung bei der Deutschen Feuerwerker Ausbildungs- und Beratungsgesellschaft mbH haben sprechen Sie uns an:

Telefon:>> 02661/ 9843413 <<

E Mail: info@dfabgmbh.de

Anerkennungsbescheid des Landesamtes RP

 

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