Ausbildung

Die Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz

Grundsätze für die Ausbildung

Mit Wirkung vom 19.08.2002 wurde der Firma Deutsche Feuerwerker Ausbildungs- und Beratungsgesellschaft mbH vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht die staatliche Anerkennung von Lehrgängen nach § 32 Abs 1 – 4 der ersten SprengV erteilt.

Die Anerkennung hat bundesweite Geltung.
Ein entsprechender Anerkennungsbescheid liegt der DFAB GmbH vor.

Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme an unseren nachstehend aufgeführten Veranstaltungen / Lehrgängen ein und berücksichtigen gerne Ihre Anregungen und Wünsche für weitere Projekte.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich über die Angebote bzw. unsere Veranstaltungen informieren und wir Sie als Teilnehmer begrüßen können.

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